
2. Juli 2026 in Weltkirche
Roma locuta: Die vier neugeweihten Bischöfe der Piusbruderschaft sowie ihre zwei Konsekratoren sind exkommuniziert, ebenso FSSPX-Geistliche sowie Laien, die sich formell angeschlossen haben - Dekret plus Erläuterung des Vatikans in voller Länge!
Vatikan (kath.net/pl) kath.net dokumentiert das Dekret plus die diesbezügliche Erläuternde Note des Dikasteriums für die Glaubenslehre nach den unerlaubten Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. am 1. Juli in Écône/Schweiz jeweils in voller Länge in kath.net-Übersetzung:
Dekret:
Trotz der an den Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. gerichteten Warnungen hat Bischof Alfonso de Galarreta – durch die Bischofsweihe von vier Priestern ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Papstes – eine schismatische Handlung begangen und sich damit ipso facto den in Kanon 1387 und Kanon 1364 § 1 des CIC 2021 vorgesehenen Strafen ausgesetzt.
Ich erkläre hiermit für alle rechtlichen Zwecke, dass sowohl der vorgenannte Bischof Alfonso de Galarreta als auch Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier ipso facto die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation latae sententiae auf sich gezogen haben.
Ich erkläre ferner, dass Bischof Bernard Fellay – der als Mitkonsekrator direkt an der liturgischen Feier teilgenommen und sich damit öffentlich dem schismatischen Akt angeschlossen hat – die in Kanon 1364 § 1 des CIC 2021 vorgesehene Exkommunikation latae sententiae auf sich gezogen hat.
Kleriker und Laien werden gewarnt, sich dem Schisma der Priesterbruderschaft St. Pius X. nicht anzuschließen, da sie sich dadurch ipso facto der Strafe der Exkommunikation latae sententiae zuziehen würden.
Aus dem Palast des Dikasteriums, 2. Juli 2026
Víctor M. Kardinal Fernández
Präfekt
John J. Kennedy
Titularerzbischof von Ossero
Sekretär der Disziplinarsektion
Msgr. Armando Matteo
Sekretär der Glaubenssektion
Erläuternde Note des Dikasteriums für die Glaubenslehre
Von der Zeit des heiligen Paul VI. bis zu den jüngsten Beratungen in diesem Dikasterium haben sich zahlreiche Versuche, die Anhänger der von Msgr. Marcel Lefebvre gegründeten Bewegung zur vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zurückzuführen, als erfolglos erwiesen. Diese Situation wurde durch jüngste Bischofsweihen, die ohne päpstlichen Auftrag, gegen den Willen des Heiligen Vaters und unter offener Verletzung des Kirchenrechts vollzogen wurden, weiter verschärft. Daher hält es dieses Dikasterium in treuer Ausübung der ihm anvertrauten Aufgaben für notwendig, darauf hinzuweisen, dass dieser Akt den Tatbestand des Schismas erfüllt und kanonische Folgen für die beteiligten Geistlichen und Laiengläubigen nach sich zieht. Denn wie bereits 1988 erklärt wurde, „stellt ein solcher Ungehorsam – der eine faktische Ablehnung des römischen Primats impliziert – einen schismatischen Akt dar“ (vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ecclesia Dei, 3).
Diesbezüglich gilt fortan:
Geistliche, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, befinden sich im Zustand des Schismas und sind daher als Schismatiker zu betrachten (vgl. Ecclesia Dei, 5 c; Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erläuternde Note zur Exkommunikation wegen Schismas, die Anhänger der Bewegung von Bischof Marcel Lefebvre getroffen hat, 24. August 1996, 5–6); sie ziehen sich damit die gesetzlich vorgesehene Exkommunikation zu (Canon 1364 § 1 CIC).
Was die Laiengläubigen betrifft, so sind jene, die sich formell der Priesterbruderschaft St. Pius X. anschließen – unter den Bedingungen, die in der Erläuternden Note des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte von 1996 festgelegt wurden (vgl. ebd., 7) und die weiterhin in Kraft bleiben und von diesem Dikasterium übernommen werden –, als Schismatiker und Exkommunizierte zu betrachten. 3. Schließlich wird das heilige Volk Gottes gewarnt, dass die Geistlichen der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Sakramente unerlaubt spenden und dass das von ihnen gespendete Bußsakrament sowie die von ihnen assistierten Eheschließungen ungültig sind. Die Kirche wird als fürsorgliche Mutter all jene mit aufrichtiger Zuneigung und tiefer Sorge willkommen heißen, die in die volle Gemeinschaft zurückkehren wollen. Die Apostolischen Nuntien werden Vorkehrungen für Verfahren treffen, die die Ordinarien in verschiedenen Fällen anwenden können.
Schließlich werden alle Gläubigen dazu aufgerufen, in der Gemeinschaft mit dem Römischen Papst, mit den in Gemeinschaft mit ihm stehenden Bischöfen und mit der ganzen Kirche standhaft zu bleiben (vgl. Lumen Gentium, 22; Can. 751 CIC) und von der Teilnahme an Feiern und Aktivitäten abzusehen, die von der genannten Priesterbruderschaft St. Pius X. gefördert werden.
Aus den Büros des Dikasteriums, 2. Juli 2026
Víctor M. Kard. Fernández
Präfekt
Msgr. Armando Matteo
Sekretär für die Sektion für die Glaubenslehre
John J. Kennedy
Titularerzbischof von Ossero
Sekretär für die Disziplinarsektion
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