
23. Juni 2026 in Aktuelles
Vatikan „bekräftigt, dass von der geltenden Ordnung nicht durch Indult abgewichen werden kann, da Vorbehaltung der Homilie für Priester oder Diakone keine bloße Disziplinarnorm darstellt, sondern im Wesen der Liturgie selbst begründet ist“
Vatikan (kath.net) „Die Reservierung der Homilie für den geweihten Amtsträger im Rahmen der Eucharistiefeier [ergibt] sich aus dem sakramtentalen und liturgischen Charakter des Aktes selbst… sowie aus der besonderen Verantwortung, die durch die Heilige Weihe für die Verkündigung des Wortes in der heiligen Liturgie übertragen wurde. Aus diesem Grund kann von der in ca. 767 § 1 festegelegten Norm keine Dispens durch Indult erteilt werden.“ Das schreibt Kardinal Arthur Roche in seiner Eigenschaft als Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer SCJ. Die Deutsche Bischofskonferenz hat das Schreiben vom17.6.2026 auf ihrer Website (kopiergeschützt) veröffentlicht (siehe Link). Die Homilie bleibt gemäß diesem Schreiben weiterhin „einem Priester oder Diakon vorbehalten“. Homilien durch Laien werden „selbst unter anderer Bezeichnung“ ausgeschlossen.
kath.net dokumentiert die diesbezügliche Pressemitteilung des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 23.6.2026 in voller Länge in eigener Übersetzung:
In einem Schreiben vom 17. Juni 2026 an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ, hat das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mitgeteilt, dass dem am 30. März 2026 gestellten Antrag auf ein Indult nicht stattgegeben werden kann; dieses sollte es ermöglichen, dass unter außergewöhnlichen Umständen ein hierzu beauftragter Gläubiger anstelle der Homilie während der Eucharistiefeier predigt.
Unter Würdigung der pastoralen Anliegen, die dem Antrag zugrunde lagen, bekräftigt das Dikasterium, dass von der geltenden Ordnung nicht durch ein Indult abgewichen werden kann, da die Vorbehaltung der Homilie für Priester oder Diakone keine bloße Disziplinarnorm darstellt, sondern im Wesen der Liturgie selbst begründet ist.
Die Homilie ist fester Bestandteil des Wortgottesdienstes, untrennbar mit der Verkündigung des Evangeliums verbunden und stellt eine Ausübung des "munus docendi" (Lehramt) dar, das den geweihten Amtsträgern durch das Sakrament der Weihe übertragen ist.
Die Verkündigung des Wortes im Rahmen der liturgischen Feier ist untrennbar verbunden mit der sakramental empfangenen Sendung sowie mit der Einheit, die Wort und Sakrament in der Eucharistiefeier miteinander verknüpft.
Das Schreiben unterstreicht zudem, wie wichtig es ist, die ständige Weiterbildung der geweihten Amtsträger zu fördern, damit die Homilie ihre pastorale und geistliche Wirkkraft voll entfalten kann.
Schließlich weist das Dikasterium darauf hin, dass die geltende kirchliche Ordnung bereits zahlreiche Formen der Wortverkündigung und Predigt vorsieht, die Gläubigen – außerhalb der Homilie und außerhalb der Eucharistiefeier – übertragen werden können, und zwar im Einklang mit dem Kirchenrecht sowie dem jeweiligen Wesen dieser verschiedenen Formen der Verkündigung des Evangeliums.
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