
4. Mai 2026 in Prolife
Der Generalstaatsanwalt von New Jersey hatte von einem Schwangerschaftszentrum die Herausgabe von Spenderdaten und weiterer interner Informationen verlangt, ohne dass eine konkrete Beschwerde vorlag.
Washington D.C. (kath.net/jg)
In einer einstimmigen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof der USA am 29. April 2026 zugunsten des pro-life Schwangerschaftszentrums First Choice Women’s Resource Centers geurteilt. Der Gerichtshof wies damit Versuche des demokratischen Generalstaatsanwalts von New Jersey, Matthew J. Platkin, zurück, das Zentrum durch eine umfassende Vorladung unter Druck zu setzen. Die Entscheidung stärkt die Rechte aus dem Ersten Verfassungszusatz, der die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert, und schützt Spender vor staatlicher Einschüchterung.
First Choice Women’s Resource Centers ist eine seit 1985 tätige, religiöse Non-Profit-Organisation in New Jersey. Sie betreibt mehrere Zentren, die schwangeren Frauen kostenlose Beratung, Ultraschalluntersuchungen, medizinische Unterstützung, Babykleidung, Essen und weitere Hilfen anbieten – als Alternative zu Abtreibungen. Das Zentrum führt selbst keine Abtreibungen durch und verweist auch nicht darauf.
Nach dem Dobbs-Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2022, das Roe v. Wade aufhob, gründete Generalstaatsanwalt Platkin eine sogenannte „Reproductive Rights Strike Force“. Im Rahmen dieser Initiative und unter Berufung auf den „Consumer Fraud Act“ erließ er 2023 eine breit gefasste Vorladung an First Choice. Diese verlangte unter anderem die Herausgabe von Namen, Adressen, Telefonnummern und Arbeitsstellen sämtlicher Spender sowie umfangreiche interne Dokumente in 28 Kategorien. Es gab keine konkreten Beschwerden oder Vorwürfe gegen das Zentrum – die Behörde sprach lediglich von einer Untersuchung möglicher „irreführender“ Informationen gegenüber Spendern oder Klientinnen.
Kritiker bezeichneten die Vorladung als „fishing expedition“ – eine ausufernde Suche ohne konkreten Anlass, die vor allem darauf abzielte, Spender einzuschüchtern und die Arbeit des Zentrums zu behindern.
First Choice wollte gegen die Vorladung klagen, wurde aber von den Gerichten abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hob in einer 9:0-Entscheidung die vorherigen Urteile niedrigerer Instanzen auf, die dem Zentrum die Klagebefugnis abgesprochen hatten. Richter Neil Gorsuch verfasste das Urteil des Gerichts. Er betonte, dass bereits die bloße staatliche Forderung nach privaten Spenderdaten eine Verletzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit darstelle.
Der Gerichtshof stützte sich dabei auf Präzedenzfälle, die teilweise viele Jahre zurückliegen, insbesondere NAACP v. Alabama (1958), wonach die Anonymität von Spendern und Mitgliedern vor staatlichem Zugriff geschützt ist, wenn eine solche Offenlegung die Vereinigungsfreiheit beeinträchtigt. Das Zentrum leide bereits jetzt unter einer „tatsächlichen and andauernden Benachteiligung“, weil Spender durch die Vorladung abgeschreckt würden. Der Fall wurde zur weiteren Verhandlung an die untere Instanz zurückverwiesen.
Die Entscheidung gilt nicht nur für First Choice, sondern sendet ein klares Signal an alle ähnlichen Schwangerschaftszentren in den USA. Nach Dobbs hatten einige demokratisch geführte Bundesstaaten verstärkt Ermittlungen und Regulierungsversuche gegen Einrichtungen gestartet, die Frauen Alternativen zur Abtreibung anbieten. Die einstimmige Entscheidung – einschließlich der liberalen Richter – macht deutlich, dass solche Maßnahmen gegen die Verfassung verstoßen können.
Erin Hawley von der Alliance Defending Freedom (ADF), die das Zentrum juristisch vertreten hat, begrüßte das Urteil als „gewaltigen Sieg“ und betonte den Schutz der Spenderdaten. Die Geschäftsführerin von First Choice, Aimee Huber, erklärte, Platkin habe über zwei Jahre hinweg versucht, die lebensrettende Arbeit des Zentrums zu behindern, die bereits zehntausenden Frauen und Kindern geholfen habe.
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