
26. April 2026 in Prolife
Angriffe auf Lebensschutzzentren und Kirchen wurden hingegen heruntergespielt. Die Regierung Trump will für Ausgewogenheit sorgen und die Integrität des Justizsystems wieder herstellen.
Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Das US-Justizministerium hat am 14. April einen 800-seitigen Bericht veröffentlicht, der schwere Vorwürfe gegen die Regierung Biden erhebt. Demnach wurde das Bundesgesetz Freedom of Access to Clinic Entrances (FACE Act) gezielt angewendet, um friedliche Lebensschützer zu verfolgen und ins Gefängnis zu bringen – während Gewalt gegen Schwangerschaftsberatungszentren und Kirchen weitgehend ignoriert wurde. Der Bericht der „Weaponization Working Group“ der Regierung Trump basiert auf der Auswertung von mehr als 700.000 internen Unterlagen.
Nach Angaben des Berichts arbeiteten Staatsanwälte der Biden-Ära eng mit Pro-Abtreibungs-Organisationen wie der National Abortion Federation, Planned Parenthood und der Feminist Majority Foundation zusammen. Sie nutzten von diesen Gruppen erstellte Dossiers, um Lebensschützer gezielt zu beobachten und anzuklagen. Gleichzeitig wurden Anschläge auf Lebensschutz-Einrichtungen – darunter Brandanschläge und Feuerbomben – heruntergespielt.
Besonders auffällig sind die unterschiedlichen Strafmaße: Die Ankläger forderten im Durchschnitt 26,8 Monate Haft für Pro-Life-Angeklagte, bei Pro-Abtreibungs-Tätern dagegen nur 12,3 Monate. Tatsächlich verhängten Gerichte etwa 14 Monate für friedliche Demonstranten, die vor Abtreibungskliniken beteten – im Vergleich zu lediglich drei Monaten für Personen, die Pro-Life-Zentren mit Feuer angriffen.
Der Bericht dokumentiert zudem schwerwiegende Verfahrensfehler: Staatsanwälte sollen entlastende Beweise zurückgehalten, potenzielle Geschworene nach ihren religiösen Überzeugungen ausgesiebt und christliche Ansichten zum Lebensschutz intern als sektenhaft („culty“) bezeichnet haben. Statt Verdächtigen eine freiwillige Stellung vor Gericht zu ermöglichen, ordneten sie frühmorgendliche FBI-Razzien mit schwer bewaffneten Einsatzkräften an.
Ein prominentes Beispiel ist der Fall des katholischen Familienvaters Mark Houck. Trotz seiner Bereitschaft, sich selbst zu stellen, stürmten rund 16 bewaffnete FBI-Agenten sein Haus vor den Augen seiner kleinen Kinder. Houck wurde später von einer Jury freigesprochen und erstritt kürzlich eine siebenstellige Entschädigung gegen den Bund.
Als Konsequenz wurden mindestens vier beteiligte Staatsanwälte entlassen. Präsident Trump hatte bereits am 23. Januar 2025 insgesamt 23 Pro-Life-Aktivisten – darunter viele ältere Personen – vollständig begnadigt. Das Justizministerium stellte zudem mehrere Zivilklagen gegen Lebensschützer ein und erließ neue Richtlinien, wonach das FACE-Gesetz künftig nur noch in außergewöhnlichen Fällen angewendet werden soll.
Der amtierende Attorney General Todd Blanche erklärte: „Dieses Ministerium duldet kein zweistufiges Justizsystem. Keine Behörde sollte aufgrund von Überzeugungen selektiv verfolgen.“ Die gezielte Anwendung des FACE-Act wie unter der Regierung Biden werde nicht wieder vorkommen, die Integrität unseres Justizsystems solle wieder hergestellt werden.
Der stellvertretende Attorney General Daniel Burrows ergänzte: „Das Verhalten, das dieser Bericht ans Licht bringt, ist beschämend. Anwälte, die es besser wissen mussten, haben Beweise zurückgehalten, gläubige Menschen von Geschworenenbänken ferngehalten und das Justizministerium zum Vollstreckungsarm pro-abtreibender Interessengruppen gemacht.“
Der Bericht bestätigt nach Ansicht vieler Lebensschützer, was lange vermutet wurde: Die Biden-Regierung sah friedliches Gebet und Einsatz für das ungeborene Leben als größere Bedrohung an als tatsächliche Gewalt gegen Lebensschutz-Einrichtungen. Die Maßnahmen der Regierung Trump sollen nun für mehr Ausgewogenheit und den Schutz der Meinungs- und Redefreiheit im Lebensschutz sorgen.
Foto: Symbolbild
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