Klage vom EGMR abgewiesen – Christliche Eltern verlieren Kampf um Töchter

23. März 2026 in Familie


Die schwedischen Behörden warfen den Eltern ‚religiösen Extremismus‘ vor. Obwohl keine Beweise für Missbrauch vorliegen, dürfen die Töchter gegen ihren Wunsch nicht zu ihren Eltern zurückkehren.


Straßburg (kath.net/jg)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 10. März 2026 den Antrag eines christlichen Paares aus Schweden als unzulässig abgewiesen, berichtet Fox News. Daniel und Bianca Samson kämpfen seit Dezember 2022 vergeblich darum, ihre beiden Töchter Sara und Tiana zurückzubekommen. Die Mädchen wurden damals vom schwedischen Jugendamt aus der Familie genommen – ausgelöst durch eine falsche Missbrauchsvorwürfe, die schnell widerrufen wurden.

Alles begann Ende 2022, als die damals elfjährige Sara in der Schule angab, ihre Eltern würden sie misshandeln. Hintergrund war ein Streit darüber, dass die Eltern ihrer Tochter weder ein Smartphone noch Make-up erlauben wollten – Erziehungsentscheidungen, die aus Sicht der Familie mit ihren christlichen Werten übereinstimmten. Sara zog die Anschuldigung kurze Zeit später zurück. Die Staatsanwaltschaft stellte nach Untersuchungen fest, dass keine Beweise für Missbrauch vorlagen.

Trotzdem griffen die schwedischen Behörden ein und nahmen nicht nur Sara, sondern auch ihre jüngere Schwester Tiana in staatliche Obhut. Die Begründung: Die Familie betreibe „religiösen Extremismus“. Als Beleg diente vor allem der Umstand, dass die Familie dreimal pro Woche den Gottesdienst besuchte. Die Mädchen wurden in zwei verschiedene Pflegefamilien gegeben; die Eltern dürfen sie seither nur noch einmal im Monat sehen.

Daniel und Bianca Samson kooperierten uneingeschränkt mit den Behörden: Sie absolvierten staatlich angeordnete Erziehungskurse und wurden anschließend offiziell als erziehungsfähig und geeignet eingestuft. Dennoch blieben die Kinder in staatlicher Obhut. Die Mädchen selbst äußerten mehrfach den Wunsch, zu ihren Eltern zurückzukehren. Stattdessen verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand dramatisch – es kam sogar zu Suizidversuchen in der Pflegeunterbringung.

Die Familie versuchte vergeblich, die Töchter zumindest in das Heimatland der Eltern, Rumänien, in Pflege zu geben. Auch dieser Weg wurde von den schwedischen Behörden blockiert.

Nachdem schwedische Instanzen – einschließlich des Obersten Gerichtshofs, der 2025 eine Anhörung ablehnte – den Fall nicht mehr aufgriffen, wandten sich die Samsons mit Unterstützung der Alliance Defending Freedom International (ADF International) an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der EGMR erklärte den Fall jedoch am 10. März 2026 für unzulässig – mit der Begründung, die nationalen Rechtsmittel seien nicht ausgeschöpft worden, obwohl der schwedische Oberste Gerichtshof eine Prüfung verweigert hatte. Die Entscheidung ist endgültig und nicht anfechtbar.

Daniel Samson sagte: „Wir lieben unsere Kinder. Wir vertrauten Schweden, sie zu schützen – und als die Wahrheit ans Licht kam, erwarteten wir, dass unsere Töchter nach Hause kommen. Doch sie bleiben von uns fern, und ihre mentale Gesundheit verschlechtert sich weiter.“

Guillermo A. Morales Sancho, Rechtsberater von ADF International, kommentierte: „Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts zutiefst, diesen Fall abzulehnen, angesichts der Tatsache, dass diese Familie seit über drei Jahren auseinandergerissen ist, trotz einer vollständigen Untersuchung, die Herrn und Frau Samson von jedem Missbrauch freigesprochen hat, und der Tatsache, dass die Sozialdienste ihre Kapazität und Eignung zur Erziehung nach erfolgreicher Absolvierung eines offiziellen Trainings bestätigt haben. Familien sollten frei nach ihren Überzeugungen leben können, ohne Angst, ihre Kinder an den Staat zu verlieren.“

Die Sozialdienste in Hässleholm planen nun, die familiären Bindungen dauerhaft zu kappen und die Mädchen zur Adoption freizugeben.


© Foto Familie Samson: ADF International

 


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