
22. März 2026 in Prolife
Sieg für Lebensschützer in Deutschland - Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem wegweisenden Urteil vom 18. März das Versammlungsverbot für eine Gruppe von Lebensschützern aufgehoben.
Aachen (kath.net)
Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem wegweisenden Urteil vom 18. März das Versammlungsverbot für eine Gruppe von Lebensschützern aufgehoben. Die Richter erklärten die behördliche Anweisung, die Gebetswachen aus dem direkten Umfeld einer Abtreibungspraxis zu verbannen, für rechtswidrig.
Seit 2005 versammelt sich ein Verein einmal monatlich zum stillen Gebet auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Aachener gynäkologischen Praxis. Dabei werden religiöse Bilder sowie Darstellungen von ungeborenen Kinder gezeigt. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte für Dezember 2024 unter Berufung auf das Schwangerschaftskonfliktgesetz eine „Bannmeile“ von 100 Metern verhängt, um Schwangere vor Konfrontationen zu schützen.
Das Verwaltungsgericht gab der Klage der Lebensschützer statt und betonte in der Urteilsbegründung die hohe Bedeutung der Versammlungsfreiheit. In der Begründung des Gerichts heißt es, dass Schwangere auf dem Weg in die Praxis allenfalls für etwa zehn Sekunden mit den Betenden in Kontakt kämen. Dies sei zumutbar und stelle keinen „Spießrutenlauf“ dar. Da die Teilnehmer die Frauen nicht aktiv ansprechen, sondern lediglich still beten, werde die Grenze zur unzulässigen Bedrängnis nicht überschritten. Da die Mahnwache nur einmal im Monat stattfindet, sei ein generelles Verbot in Praxisnähe nicht gerechtfertigt.
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