
4. März 2026 in Weltkirche
Jeder, der an einer Messe im alten Ritus teilnimmt, die nicht von ihm autorisiert ist, gilt als Schismatiker und ist damit automatisch exkommuniziert. Diese Regel hat Erzbischof Carlos Alberto Breis Pereira für sein Erzbistum eingeführt.
Maceió (kath.net/jg)
Der Erzbischof von Maceió (Brasilien) hat bekannt gegeben, dass alle Katholiken seiner Erzdiözese, die an einer nicht autorisierten Messe im alten Ritus teilnehmen, automatisch exkommuniziert sind, weil sie im Schisma sind. Dies berichtet die katholische Nachrichtenseite The Pillar.
Am 11. Februar hat Erzbischof Carlos Alberto Breis Pereira auf der Facebook-Seite der Erzdiözese eine diesbezügliche Erklärung veröffentlicht. Die Teilnahme an einer Messe im alten Ritus außerhalb des erlaubten Ortes wird als öffentliches Schisma gewertet, welches automatisch die Exkommunikation zur Folge habe.
Wer die Messe im alten Ritus besuchen möchte, könne dies an dem einen, von der Erzdiözese zugelassenen Ort, der Kapelle des hl. Vinzenz von Paul in der Stadt Maceió tun. Dort wird die Alte Messe jeden Sonntag gefeiert. Dies sei ein „Zugeständnis“ des Erzbischofs entsprechend dem Motu proprio Traditionis custodes, heißt es in der Erklärung.
Erzbischof Breis Pereira beruft sich auf Can. 751, in welchem Schisma als „Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche“ definiert wird. Die Erklärung zitiert weiters Can. 1364 §1, der Exkommunikation als Tatstrafe für Schismatiker festlegt. Für Kleriker können weitere Strafen nach den Normen von Can. 1336 §§ 2-4 hinzukommen, heißt es weiter.
In den sozialen Medien waren zunächst Spekulationen aufgetaucht, dass die Maßnahme von Erzbischof Breis Pereira gegen die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) gerichtet sei. Die Erklärung enthält allerdings keinen Hinweis auf die FSSPX, sondern bezieht sich auf alle Katholiken, welche die Messe nach dem alten Ritus mitfeiern.
Die Regelung von Erzbischof Breis Pereira dürfte die strengste Form der Umsetzung des von Traditionis custodes sein. Die Anwendung der genannten Bestimmungen des Kirchenrechts auf diesen Fall ist aus keiner anderen Diözese bekannt.
Foto: Symbolbild
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