Die „Synodalkonferenz“ der deutschen Funktionäre

23. Februar 2026 in Kommentar


„Der Leser stutzt und grübelt, ob die Gemeinschaft mit der ‚Kirche aller Zeiten und aller Orte‘ (Joseph Ratzinger) wirklich ernsthaft bedacht und berücksichtigt wurde.“ Von Dr. Thorsten Paprotny


Hannover (kath.net) Am 22. November 2025 wurde die „Satzung der Synodalkonferenz“ vom „Synodalen Ausschuss“ einstimmig angenommen, versehen mit hohen, feierlichen Worten und einem akklamatorisch anmutenden Bekenntnis zur Gemeinschaft mit dem Papst und der „ganzen katholischen Kirche“ – gleichwohl stutzt der Leser und grübelt, ob die Gemeinschaft mit der „Kirche aller Zeiten und aller Orte“ (Joseph Ratzinger) wirklich ernsthaft bedacht und berücksichtigt wurde. Bekräftigt wird nämlich, dass „neue Formen des Synodalen Weges“ weitergegangen werden sollen. Bekämpft werden soll „Missbrauch in allen Formen“ durch „qualifizierte Partizipation“, um die „Erneuerung der katholischen Kirche in Deutschland“ voranzutreiben, mit „neuen Möglichkeiten der qualifizierten Beteiligung der Getauften an Beratungen und Beschlüssen“. Viele einfach gläubige Katholiken in Deutschland werden sich schlicht für viel zu unbegabt halten, um in solchen Gremien mitzuwirken und vielleicht auch Papiere dieser ausnehmend wolkigen Qualität künftig mitzuverfassen. Anders gesagt: Die Gläubigen wollen möglicherweise einfach unbeteiligt sein, die tätige Teilnahme aber als Beter und Weltchristen ausüben, ihrer Berufung gemäß. Vergessen wir nicht: Einfach gläubige Katholiken sind ja schon auf dem deutsch-synodalen Weg einfach unberücksichtigt geblieben. Bei Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen durften und dürfen Kandidaten vom gläubigen Volk gewählt werden, aber beim Synodalen Weg in der Kirchenprovinz Deutschland bleiben sie außen vor.

In dem Dokument lesen wir, dass die „Synodalkonferenz in gemeinsamer Trägerschaft der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) eingerichtet“ werden solle. In der Deutschen Bischofskonferenz sind die Bischöfe als Nachfolger der Apostel versammelt, ihrer Führung darf sich der gläubige Katholik anvertrauen und mit dem heiligen Augustinus darauf hoffen sowie inständig dafür beten, dass die diözesanen Weinberge nicht von „Strohpuppen“ gehütet werden. Doch welche kirchenrechtliche Legitimation hat das „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“? Wie viele Weltchristen in Deutschland fühlen sich von diesem Gremium repräsentiert? Können Sie, lieber Schwestern und Brüder im Glauben, sich an eine ZdK-Wahl erinnern? Ich nicht.

Auf der „Synodalkonferenz“ sollen Papiere beschlossen werden, also Stellungnahmen zu „wesentlichen Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Kirche in Deutschland als Teil der weltkirchlichen Gemeinschaft“. Man darf davon ausgehen, dass die interessierte Leserschaft hierfür überschaubar sein wird und dass die missionarische Aufgabe von Kirche vollständig unberücksichtigt bleibt. Evangelisierung braucht nicht viel Papier, sondern Missionare, Zeugen des Herrn in der Welt von heute. Die „Synodalkonferenz“ soll „Beschlüsse“ zu „wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von überdiözesaner Bedeutung“ fassen. Was ist von „überdiözesaner Bedeutung“ – und wer entscheidet darüber, ob eine Angelegenheit von „überdiözesaner Bedeutung“ ist? Es liest sich so, als ob nicht der Bischof als Oberhirte seiner Diözese fungiert, in Gemeinschaft mit allen Bischöfen und dem Papst, sondern dass eine Parallelorganisation irgendwie mitwirken oder gar regieren soll. Weiter heißt es: „Im Rahmen ihres Mandats befasst sich die Synodalkonferenz mit den Themen, die ihr von der Deutschen Bischofskonferenz oder dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zugewiesen werden. Sie kann selbst Themen aufgreifen und sich damit befassen.“ Welches „Mandat“ hat die „Synodalkonferenz“? Warum dürfen von einem solchen Gremium den Bischöfen Themen „zugewiesen werden“? Hat die „Synodalkonferenz“ damit eine Zuweisungsfunktion oder -aufgabe? Über die „Zusammensetzung der Synodalkonferenz“ gibt das Papier Auskunft: „In der Synodalkonferenz kommen Gläubige unterschiedlicher Berufung zusammen. Gemeinsam bringen sie die Vielfalt des Volkes Gottes der Kirche in Deutschland zum Ausdruck (vgl. Abschlussdokument der Bischofssynode, Nr. 127). Das Recht auf Mitgliedschaft in der Synodalkonferenz haben: a) die Mitglieder des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz, b) ebenso viele vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gewählte Gläubige, die Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken sind, c) ebenso viele weitere Gläubige.“ 

An Unklarheiten mangelt es nicht, und die Fragen hierzu dürften lauten: Wenn das ZdK ZdK-Mitglieder in die „Synodalkonferenz“ wählt, dann handelt es sich hier offenbar um Delegierte eines Verbandes, der von sich behauptet, die Stimme der Laien in Deutschland zu sein. Welche Legitimation hat ein solcher Verband, und warum kann er 1/3 der Mitglieder der „Synodalkonferenz“ stellen, die dann den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel Themen zuweisen kann? Wer wählt oder beruft das Drittel der „weiteren Gläubigen“, also jener Katholiken, die nicht Mitglied des ZdKs sind – und stattet sie mit derart weitreichenden Befugnissen aus? Warum überhaupt sollte das römische Dikasterium für Gesetzestexte eine „Recognitio ad experimentum“ erteilen und damit einer vorläufigen Einrichtung einer „Synodalkonferenz“ in der Kirchenprovinz Deutschland zustimmen? Viele einfach gläubigen Katholiken mögen weiterhin denken und darauf hoffen: Wo der Papst ist – und nicht wo die Synodalkonferenz ist –, da ist die Kirche. Allein dort und nirgendwo anders. Vergessen wir also eines nicht: Katholiken in Deutschland und so viele Suchende haben eine einzige Sehnsucht – nach Gott. 

Dr. Thorsten Paprotny (siehe Link) lehrte von 1998-2010 am Philosophischen Seminar und von 2010 bis 2017 am Institut für Theologie und Religionswissenschaft der Leibniz Universität Hannover. Der Autor vieler Bücher publizierte bsp. den Band "Theologisch denken mit Benedikt XVI.".
 

 


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