Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot

6. Februar 2026 in Prolife


Ein christliches Krankenhaus in Deutschland kann dem Chefarzt nicht verbieten, ungeborene Kinder in seiner Privatpraxis zu töten


Hamm/Lippstadt (kath.net/gem/rn) Das „Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus“ darf dem Mediziner die Durchführung von Tötung ungeborener Kinder nicht in seiner Privatpraxis untersagen. Dies urteilte nach einem Rechtsstreit das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 5. Februar 2026 und gab damit dem umstrittenen Chefarzt Joachim Volz recht. Der Konflikt entzündete sich nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit zwei katholischen Häusern. Der neue Gesellschaftsvertrag sah ein striktes Verbot von Abtreibungen vor, es sei denn, es bestand Lebensgefahr für die Mutter. Volz wollte hingegen weiterhin Abtreibungen durchführen.  Das Urteil könnte weitreichende Folgen für kirchliche Träger in ganz Deutschland haben.

KORREKTUR: Das Krankenhaus darf die Tötung ungeborener Kinder im Krankenhaus doch untersagen. Nur auf die Privatpraxis des Arztes hat das Krankenhaus keinen Einfluss.
 


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