Die EU-Bischöfe fordern, den Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit wiedereinzusetzen

9. Oktober 2025 in Weltkirche


Die 2016 geschaffene Position seit 2023 unbesetzt! - Besonders betroffen von Diskriminierung und Verfolgung seien Christen, stellen die Bischöfe fest


Brüssel (kath.net/KAP) Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) hat die Europäische Kommission eindringlich aufgefordert, die vakante Position eines EU-Sonderbeauftragten für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU rasch neu zu besetzen. In einer am Montag veröffentlichten Erklärung im Anschluss an ihre Herbstvollversammlung vergangene Woche betonen die Bischöfe, die unbesetzte Stelle sende "ein beunruhigendes Signal" an verfolgte Religionsgemeinschaften weltweit.

Die Religionsfreiheit sei ein unveräußerliches Menschenrecht und als solches in Artikel 10 der EU-Grundrechtecharta verankert, heißt es in dem Papier. Diese Freiheit sei essenziell für das friedliche Zusammenleben in pluralistischen Gesellschaften. Weltweit sei sie jedoch massiv bedroht - mit dramatischen Folgen für Einzelpersonen, Familien und ganze Gemeinschaften, so die COMECE.

Besonders betroffen von Diskriminierung und Verfolgung seien Christen, stellen die Bischöfe fest. Die Europäische Union habe sich in ihrer Außenpolitik stets zu den Menschenrechten bekannt, verfüge aber aktuell nicht über ausreichende institutionelle Mittel, um auf die religiöse Verfolgung angemessen zu reagieren. Daher sei die Wiedereinsetzung eines Sonderbeauftragten unerlässlich, um Autorität, Sichtbarkeit und Handlungsfähigkeit zu stärken.

Die Position des Sonderbeauftragten war 2016 geschaffen worden. Sie habe sich als "entscheidend" für das Engagement der EU zur weltweiten Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit erwiesen, so die COMECE. Der zuletzt bestellte Amtsinhaber, Christos Stylianides, hatte sein Mandat 2023 beendet. Seither ist die Funktion unbesetzt.

Die COMECE fordert nicht nur die umgehende Ernennung eines Nachfolgers, sondern auch die Stärkung des Mandats sowie ausreichende personelle und finanzielle Mittel zur Umsetzung. Die EU müsse sicherstellen, dass die Religionsfreiheit als Kernanliegen ihrer Außen- und Menschenrechtspolitik in alle relevanten Instrumente integriert werde.

Abschließend erklärt die COMECE ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen im Rahmen des in Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Dialogs. Ziel sei die wirksame Förderung von Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit weltweit.

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