9. Juli 2025 in Deutschland
Die Macht von "linken Gerichten"? - Klage von zwei ehemaligen Schülerinnen eingebracht
München (kath.net/KAP) Ein Kreuz im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern verletzt die Religionsfreiheit von Schülern. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie die APA am Mittwoch berichtet. Zwei ehemalige Schülerinnen hatten dagegen geklagt, dass während ihrer Schulzeit ein 150 Zentimeter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich ihres Gymnasiums angebracht war - und bekamen Recht. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Schule "verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen". Er sieht in der "Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit". Zur Begründung der Entscheidung heißt es: "Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert."
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