24. April 2025 in Deutschland
"Offenkundig lag dieses Dokument fertig in der Schublade. Man wartete wohl nur noch auf den Tod des Papstes... um Fakten zu schaffen und das einzuführen, was in Fiducia supplicans ausdrücklich verboten wurde."
Bonn (kath.net/Initiative "Neuer Anfang") Protestnote der Initiative NEUER ANFANG zur „Handreichung ... für die Praxis der Segnung ...“, Homepage der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. April 2025
Noch ist Papst Franziskus nicht beerdigt, noch ist sein Nachfolger nicht bestimmt, da sehen wir uns gezwungen, die Aufmerksamkeit der Weltkirche erneut auf die deutsche Ortskirche zu lenken. Am 23. April 2025, also zwei Tage nach dem Heimgang unseres Heiligen Vaters, wurde auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz eine „Handreichung für Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Praxis der Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare“ veröffentlicht, hinter der eine „Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)“ steht. Der Text erweckt den Anschein, offizielle Weisung zu geben. Er sagt zwar von sich selbst, es sei eine nicht verbindliche Handreichung, faktisch aber zielt er darauf, eine Praxis mit bischöflicher Gutheißung zu legitimieren. Dies geschieht im Namen von Bischöfen, die offenbar nicht bereit sind, mit ihrem Namen für diese Regelung einzustehen. Dies geschieht bei einem Thema, das nach Erscheinen von “Fiducia supplicans” weltweite Diskussionen auslöste.
Offenkundig lag dieses Dokument fertig in der Schublade. Man wartete wohl nur noch auf den Tod des Papstes und auf das Interregnum, um in der Zeit geschwächter kirchlicher Rechtsgewalt Fakten zu schaffen und genau das einzuführen, was in Fiducia supplicans (FS) ausdrücklich verboten wurde. Dort heißt es, dass über Fiducia supplicans hinaus „keine weiteren Antworten über mögliche Art und Weisen zur Normierung von Details oder praktischen Aspekten in Bezug auf Segnungen dieser Art“ (FS 41) erfolgen sollen. Dieser Anordnung widersetzt sich die Handreichung. Sie untergräbt damit die kirchliche Autorität in einer nicht hinnehmbaren Weise.
In FS wird unterschieden zwischen dem alltäglichen Segen und dem liturgischen Segensakt. Ein spontaner Segen, wie ihn Eltern ihren Kindern spenden, wenn sie das Haus verlassen, darf (und muss) auch ein Priester Menschen schenken, die „darum bitten, dass alles, was in ihrem Leben und in ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist, durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht wird“ (FS 31). Dieser Segen ist ein diskreter zwischenmenschlicher Gestus; er ist unspezifisch, erfolgt ohne Ritus, ohne Bedingung und ohne inquisitorische Nachfragen zu den jeweiligen Lebensumständen. Er ist eine Gebetsbitte um helfende Gnade zum Guten hin (bene dictio).
Davon zu unterscheiden ist der öffentliche liturgische Segensakt, in dem Menschen in „irregulären Situationen“ (AL 301) eine „Legitimation für ihren eigenen Status“ suchen könnten. (FS 31) Ein solchen liturgischen Akt lehnt die Kirche explizit ab. Die Kirche kann - lex orandi, lex credendi - nicht rituell „gutbeten“ oder vor der Gemeinde gutheißen, was in der Heiligen Schrift (insbes. Röm 1) als Kennzeichen einer aus der Wahrheit gefallenen Schöpfung beschrieben wird. Darum darf der Segen „nicht zu einem liturgischen oder halbliturgischen Akt werden, der einem Sakrament ähnelt.“ (FS 36) Und er darf nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilt werden. (FS 23). „Deshalb soll man die Segnung von Paaren, die sich in einer irregulären Situation befinden, weder fördern noch ein Ritual dafür vorsehen, aber man sollte auch nicht die Nähe der Kirche zu jeder Situation verhindern oder verbieten, in der die Hilfe Gottes durch einen einfachen Segen gesucht wird.“ (FS 38)
Nun legitimiert man in Deutschland die Schaffung neuer Rituale! Man ermutigt, Liturgien zu kreieren, gibt praktische Hinweise, insinuiert die Legitimität von kirchlichen Einladungen zu Gottesdiensten, usw. Dabei maßt sich das vorliegende Dokument an, für „die Kirche“ zu sprechen. Es beruft sich auf Beschlüsse, die für niemanden verbindlich sind. Es entstellt, was die Kirche in Wahrheit lehrt. Es gibt sich menschenfreundlich, kleidet sich in „Gewänder des Heils“, redet in scheinorthodoxen Sophismen und vereinnahmt den verstorbenen Papst für das Gegenteil seiner erklärten Absichten. Es nötigt auf subtile Weise. Es ist unanständig. Es ist ein (von einer Reihe von deutschen Bischöfen mitgetragenes) Dokument des Ungehorsams. Es zeigt, mit welch einer strategischen Brutalität Rom missachtet, die Einheit mit der Universalkirche verlassen, die Lehre der Kirche durch neue „Praxis“ ausgehebelt, das Falsche durch Gewohnheit eingeschliffen, Priester und Seelsorger zu liturgischem Missbrauch eingeladen und Gläubige in die Irre geführt werden. Kein „sakramentaler Ritus“ kann „nach dem Belieben des Amtsträgers oder der Gemeinde abgeändert oder manipuliert werden. Selbst die höchste Autorität in der Kirche kann die Liturgie nicht nach Belieben ändern, sondern nur im Glaubensgehorsam und in Ehrfurcht vor dem Mysterium der Liturgie.“ (KKK 1125)
Im Andenken an unseren verstorbenen Papst Franziskus, der Barmherzigkeit mit unmissverständlicher Lehre zu vereinen suchte, protestieren wir in aller Form gegen diesen pietätlosen Akt, gegen den manifesten Verstoß gegen das Kirchenrecht und gegen die ekklesiale Übergriffigkeit deutscher Kirchenfunktionäre. Wir legen bei der deutschen Bischofskonferenz und bei den zuständigen Stellen in Rom Einspruch ein und fordern die sofortige Rücknahme dieses Papiers. Da das Thema zudem von weltkirchlichem Interesse ist, bringen wir es Bischöfen und Kirchenmitgliedern in aller Welt, sowie den in Rom zum Konklave anwesenden Kardinälen zur Kenntnis.
Für die Initiative „Neuer Anfang“:
Bernhard Meuser Martin Brüske
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