Neun wichtige Lebensschutzmaßnahmen von Präsident Trump in der ersten Woche seiner Amtszeit

28. Jänner 2025 in Prolife


Mit diesen Schritten leitet die neue US-Regierung eine Abkehr von der Pro-Abtreibungspolitik der Demokraten ein.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Bereits in der ersten Woche seiner zweiten Amtszeit hat US-Präsident Donald Trump mehrere wichtige Maßnahmen für den Lebensschutz umgesetzt.

  1. Er hat die von der Regierung Biden eingerichtete Internetseite über „reproduktive Reche“, in der für Abtreibung geworben wurde, abschalten lassen.
  2. In einer Verordnung zum Schutz von Frauen vor extremer Gender-Ideologie hat er festgestellt, dass das Leben des Menschen mit der Empfängnis beginnt.
  3. Er hat 23 Lebensschützer begnadigt, die wegen Protesten gegen die Abtreibung verurteilt worden waren.
  4. In einer weiteren Verordnung hat er die „Mexico City Regelungen“ wieder in Kraft gesetzt, welche Subventionen aus Steuermitteln für Organisationen wie International Planned Parenthood verbieten, die Abtreibungen außerhalb der USA fördern und durchführen.
  5. Trump hat den „Hyde-Zusatz“ wieder in Kraft gesetzt. Diese Bestimmung verbietet die Finanzierung von Abtreibung auf Verlangen aus Steuermitteln in den USA.
  6. Am 24. Januar hat er am jährlichen Marsch für das Leben in der Bundeshauptstadt Washington D.C. mit einer aufgezeichneten Videobotschaft teilgenommen. Bei der Veranstaltung hat J D Vance seine erste öffentliche Rede als Vizepräsident gehalten.
  7. Die Regierung Trump hat bekannt gegeben, dass sie den FACE (Freedom of Access to Clinic Entrances) nur mehr eingeschränkt anwenden wird. Dieses Gesetz, das den Zugang zu Einrichtungen für reproduktive Gesundheit sicherstellen soll, wurde von der Regierung Biden einseitig gegen Lebensschützer angewendet, die vor Abtreibungskliniken demonstriert haben.
  8. In einer Stellungnahme hat Präsident Trump einen Gesetzesentwurf gutgeheißen, der Babys medizinische Versorgung garantieren soll, die ihre Abtreibung überleben.
  9. Die USA sind der „Geneva Consensus Declaration“ wieder beigetreten, die sie bereits 2020 unterzeichnet haben. Diese Erklärung stellt unter anderem fest, dass es kein Recht auf Abtreibung gibt. (Siehe Link)

 


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