Islamkritiker Michael Stürzenberger wegen Volksverhetzung zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt

3. Dezember 2024 in Deutschland


Im Mai 2024 wurde der Islamkritiker selbst Opfer eines islamistischen Messerangriffs. Er sieht seine Kritik durch die Entwicklung der letzten Jahre bestätigt.


Hamburg/Mannheim (kath.net/jg)
Der Islamkritiker Michael Stürzenberger, der vor einigen Monaten selbst Opfer eines islamistischen Anschlags geworden ist, wurde vom Hamburger Landgericht wegen „Volksverhetzung“ zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Dies berichtet die Plattform NiUS.de.

Der Afghane Sulaiman Ataee verübte am 31. Mai 2024 mitten auf dem Mannheimer Marktplatz ein Messerattentat auf Stürzenberger, der dabei schwer verletzt wurde. Dem Angriff des IS-Sympathisanten fielen weitere sechs Menschen zum Opfer. Der Polizist Rouven L. starb, nachdem Ataee ihn in den Nacken gestochen hatte.

Stürzenberger vermeidet seither öffentliche Auftritte. Das Attentat hat bleibende Schäden hinterlassen, die Bedrohungslage für ihn bleibt hoch.

Am 25. November hat das Hamburger Landgericht ihn für Äußerungen verurteilt, die er auf einer Kundgebung im Oktober 2020 in Hamburg getätigt hatte. In erster Instanz war Stürzenberger zu einer unbedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Er legte gegen das Urteil Berufung ein und wurde in zweiter Instanz zu einem Hafturteil auf Bewährung verurteilt. Dagegen ging er in Revision.

Gegenüber NiUS.de betonte Stürzenberger, er habe stets über den Politischen Islam gesprochen, nicht über den Islam schlechthin. Er habe immer gesagt, es gehe nicht gegen die Moslems. Da er differenziert argumentiert habe, sei er von einem Freispruch ausgegangen.

Bei der Festlegung der Strafe hat das Landgericht Hamburg berücksichtigt, dass Stürzenberger die Äußerungen vor mehr als vier Jahren getätigt hat und er durch die lange Verfahrensdauer belastet war. Darüber hinaus wurde berücksichtigt, dass die Äußerungen im Rahmen einer vierstündigen Veranstaltung gefallen seien, auf der Stürzenberger den direkten Kontakt mit Andersdenkenden gesucht habe. Seit einiger Zeit halte er keine Vorträge mehr und sei schließlich selbst Opfer eines Attentates geworden, argumentierte das Gericht.


NiUS.de zitiert einige Aussagen, wegen derer Stürzenberger verurteilt worden ist.

 

Gegenüber NiUS.de sagt Stürzenberger, dass man stets differenzieren müsse. Seine Kritik richte sich gegen die gefährlichen Bestandteile der Ideologie des Politischen Islam und gegen diejenigen Radikalen, die im Zuge dessen Gewalttaten ausführen. Selbstverständlich seien nicht alle Moslems gemeint, da viele modern eingestellt seien, die demokratische Gesellschaft schätzen und „unsere Werte sowie Gesetze respektieren“.

Im Rückblick sieht sich Stürzenberger bestätigt. Seine Warnungen seien berechtigt gewesen, was auch das Attentat auf seine Person beweise.

Stürzenberger ist bereits mehrmals wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Im Jahr 2013 wurde er vom bayrischen Verfassungsschutz beobachtet, der ihm „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“ vorwarf.

NiUS.de berichtet weiter, dass es offenbar schon 2023 Hinweise auf einen möglichen Mordanschlag auf Stürzenberger gegeben hat. Das Bundeskriminalamt (BKA) warnte damals, dass der ägyptische Islamist Tarik S. einen Anschlag auf eine Veranstaltung von Islamkritikern wie Stürzenberger planen könnte. Stürzenberger sagt, er sei darüber nicht informiert worden. Hätte er davon gewusst, hätte er sich anders verhalten und wäre viel vorsichtiger gewesen, betont er.

 


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