21. Februar 2024 in Chronik
Ein Verbot von Konversionstherapien sei ein Angriff auf Grundfreiheiten und deshalb nicht notwendig, betont Andrea Williams von der Organisation Christian Concern.
London (kath.net/jg)
Das Oberhaus des britischen Parlaments hat ein Verbot von Konversionstherapien abgelehnt. Der Gesetzesvorschlag hätte alle Versuche unter Strafe gestellt, Personen von unerwünschten Geschlechtskonfusionen oder gleichgeschlechtlichen Neigungen zu befreien. Die „Conversion Therapy Prohibition (Sexual Orientation and Gender Identity) bill“ hatte am 9. Februar die zweite Lesung im House of Lords und wurde anschließend mit 29 zu 15 Stimmen abgelehnt, berichtet Shalom World.
Das Gesetz hätte Therapien untersagen sollen, welche die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung ändern wollen, selbst wenn der Wunsch nach Veränderung vom Patienten ausgegangen wäre. Lord Michael Forsyth bezeichnete den Gesetzesvorschlag als das am schlechtesten abgefasste, gefährlichste Stück Legislatur, welches er in fast 40 Jahren im Parlament gesehen hätte.
Die christliche Organisation Christian Concern hat darauf hingewiesen, dass der Gesetzesvorschlag keine Definition des Begriffs Konversionstherapie enthalte. Es wäre daher möglich gewesen, den Begriff in der Praxis sehr weit auszulegen.
Christian Concern hat weiters hervorgehoben, dass auch Eltern, die ihren Kindern nicht erlaubt hätten, sich dem anderen Geschlecht entsprechend zu kleiden ebenfalls kriminalisiert worden wären. Das Gleiche würde auf Eltern zutreffen, welche ihre transsexuellen Kinder mit ihrem Geburtsnamen oder ihrem biologischen Geschlecht angesprochen hätten.
Die Organisation hat der Kirche von England vorgeworfen, gegen den Gesetzesvorschlag zu wenig Widerstand geleistet zu haben. Die anglikanische Kirche hatte sich für ein Verbot von Konversionstherapien ausgesprochen, allerdings nur hinsichtlich der sexuellen Orientierung, nicht hinsichtlich der Geschlechtsidentität.
Andrea Williams, die Geschäftsführerin von Christian Concern, hat die Entscheidung der Abgeordneten gelobt. Er sei ermutigend, dass so viele Parlamentarier mit gesundem Hausverstand einen Gesetzesvorschlag ablehnen, der einer Ideologie entspricht und nicht der Wirklichkeit, sagt sie. Praktiken, welche Zwang anwenden oder dem Patienten schaden, seien ohnehin verboten. Ein Verbot von Konversionstherapien sei ein Angriff auf Grundfreiheiten und deshalb nicht notwendig, betont sie.
© 2024 www.kath.net