9. November 2023 in Österreich
Im Zuge der Strukturreform sollen die Pfarren der Diözese aufgelöst und durch insgesamt 40 Großpfarren ersetzt werden.
Linz (kath.net/jg)
In der Diözese Linz wird derzeit eine umstrittene Strukturreform durchgeführt. Bis 2027 sollen die derzeit bestehenden 487 Pfarren aufgelöst und durch 40 neue Großpfarren ersetzt werden. (Siehe Link) Mit der Auflösung der Pfarre werden die Pfarrer automatisch ihres Amtes enthoben.
Gegen die Aufhebung der Pfarren kann man aber beim Vatikan Einspruch erheben. Das ist sowohl für Priester, den Pfarrgemeinderat als auch für normale Mitglieder der Pfarrgemeinde möglich. Der Bischof muss nämlich aufgrund des Kirchenrechts und der Vorgaben des Vatikans für die Aufhebung einer Pfarre schwerwiegende Gründe angeben können.
Von diesem Einspruchsrecht haben nun sieben Pfarren der Diözese Linz Gebrauch gemacht. Mehrere Priester des Bistums haben dies kath.net gegenüber bestätigt.
Für jede der geplanten 40 Großpfarren soll ein Pfarrer ernannt werden, dem ein „Verwaltungsvorstand“ und ein „Pastoralvorstand“ zur Seite gestellt werden. Die Pastoralvorstände sollen mit Pfarrassistenten oder Pastoralassistenten besetzt werden. Die bisherigen Pfarren werden zu so genannten „Pfarrteilgemeinden“. Die bisherigen Pfarrer sollen als „Pfarrvikare“ in den Teilgemeinden eingesetzt werden. In jeder Teilgemeinde soll eine hauptamtlich angestellte Person tätig sein, entweder ein Priester oder ein Laientheologe.
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