23. August 2023 in Chronik
Hintergrund ist eine ungerechtfertigte Kündigung einer Flugbegleiterin. Das Gericht hat entschieden, dass die Fluglinie eine Anordnung des Urteils nicht ausreichend umgesetzt hat.
Dallas (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Die US-amerikanische Fluglinie Southwest Airlines muss auf eigene Kosten drei ihrer Rechtsanwälte ein Training über Religionsfreiheit absolvieren lassen, welches von der Alliance Defending Freedom (ADF) gehalten wird. Dazu wurde die Fluglinie von einem Gericht in Texas verurteilt.
Hintergrund des Urteils ist ein bereits zehn Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen Southwest Airlines und deren ehemaliger Flugbegleiterin Charlene Carter. Diese hat 2022 einen Prozess gegen Southwest Airlines gewonnen. Das Gericht hatte ihr Recht gegeben, nachdem sie ihrem Arbeitgeber und der Gewerkschaft Transport Workers Union of America (TWU) vorgeworfen hatte, ihre Rechte verletzt zu haben als sie nach öffentlicher Kritik an der Verwendung von Mitteln der Gewerkschaft für die Teilnahme am Marsch der Frauen in Washington D.C. von der Fluglinie entlassen worden war. (Siehe Link)
Im Rahmen des Urteils wurde Southwest Airlines verpflichtet, jede Diskriminierung ihrer Flugbegleiter aus religiösen Gründen zu unterlassen und diese darüber zu informieren, dass Diskriminierung aus religiösen Gründen auf Grundlage des Title VII des Civil Rights Act verboten ist. Title VII ist ein Abschnitt des Bürgerrechtsgesetzes, welcher Arbeitgebern die Diskriminierung von Mitarbeitern auf Grundlage der Rasse, Hautfarbe, Religion, dem Geschlecht und der nationalen Herkunft untersagt.
Die Fluglinie sei dieser Verpflichtung aber nicht in ausreichendem Maß nachgekommen, begründete der Richter seine Entscheidung. Southwest Airlines habe in einem Memorandum an die Flugbegleiter geschrieben, dass die Fluglinie „nicht diskriminiert“ habe. Damit sei der Eindruck entstanden, Carters Anschuldigung entspreche nicht den Tatsachen. Das sei nicht nur falsch, sondern widerspreche dem Gericht, schrieb der Richter.
Das Memorandum von Southwest Airlines habe keinen Verweis auf Title VII enthalten und fälschlicherweise behauptet, die Mitarbeiter müssten weiterhin den Regeln folgen, die zur Entlassung Carters geführt hätten. Die Fluglinie habe damit die Entlassung gerechtfertigt. Sie hätte die gerichtlichen Vorgaben kaum deutlicher verletzen können, argumentierte der Richter.
Deshalb würden die drei verantwortlichen Anwälte von Southwest Airlines vom Gericht verpflichtet, ein Training über Religionsfreiheit zu absolvieren. In seinem Urteil legte der Richter explizit fest, dass die ADF das Training durchzuführen habe.
Darüber hinaus muss Southwest Airlines ihren Flugbegleitern schriftlich mitteilen, dass das erste Memorandum fehlerhaft war.
© 2023 www.kath.net