20. Juni 2022 in Weltkirche
Diözesanbischöfe müssen künftig bereits vor Gründung einer "öffentlichen Vereinigung von Gläubigen" eine schriftliche Genehmigung bei der Kurie in Rom einholen.
Vatikanstadt kath.net/ KAP)
Der Vatikan greift weiter in die Gründung neuer Glaubensvereinigungen auf Diözesanebene ein. Gemäß einem nun veröffentlichten päpstlichen Reskript muss der Diözesanbischof künftig bereits vor Gründung einer "öffentlichen Vereinigung von Gläubigen", die perspektivisch eine Ordensgemeinschaft mit( diözesanem Recht werden soll, eine schriftliche Genehmigung bei der Vatikanbehörde für geistliche Orden einholen. Von dieser Neuregelung, die mit der Veröffentlichung im "Osservatore Romano" (15. Juni) in Kraft trat, sind sowohl Institute des geweihten Lebens als auch Gesellschaften des apostolischen Lebens betroffen.
Damit greift der Vatikan bereits zum wiederholten Male in die Ordnung von christlichen Gemeinschaften ein. Im Herbst 2020 hatte Papst Franziskus mit dem Motu Proprio "Authenticum charismatis" das kirchliche Gesetzbuch Codex Iuris Canonici (CIC) bereits entsprechend geändert. Seither dürfen Diözesanbischöfe nur mit vatikanischer Zustimmung in ihrem "Gebiet durch förmliches Dekret Institute des geweihten Lebens gültig errichten". Ziel der Änderungen sei, so die Formulierung im Motu Proprio, zu verhindern, dass "voreilig unzweckmäßige oder kaum lebensfähige Institute entstehen".
"Institute des geweihten Lebens" werden in der katholischen Kirche Gemeinschaften genannt, deren Mitglieder sich durch öffentliche Gelübde zu einem Leben in Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam verpflichten. In "Gesellschaften des apostolischen Lebens" leben die Mitglieder gemeinschaftlich zusammen, jedoch ohne Ordensgelübde abzulegen. Ausgeschlossen ist aber ein Leben in Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam nicht.
Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten
© 2022 www.kath.net