11. Juli 2021 in Familie
Für Personen ab 16 Jahren soll die ‚Änderung’ des Geschlechts in offiziellen Dokumenten auf Antrag möglich sein. Kritik kommt von der konservativen Partei, aber auch von einem feministischen Bündnis.
Madrid (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Die spanische Regierung , eine Koalition aus der sozialistischen PSOE und der linken Podemos, hat letzte Woche einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der es möglich machen soll, das Geschlecht in offiziellen Dokumenten durch eine einfache Erklärung zu „wechseln“.
Derzeit müssen Menschen, die ihr Geschlecht behördlich „ändern“ lassen wollen zuvor nachweisen, dass sie seit zwei Jahren entsprechende Hormone nehmen und die Diagnose Geschlechtsdysphorie vorweisen.
Nach der neuen Regelung ist es für Personen, die 16 Jahre oder älter sind, möglich, ihr Geschlecht offiziell zu „ändern“, indem sie einen Antrag ausfüllen. Diesen müssen sie drei Monate später bestätigen. Minderjährige ab 14 Jahren können ihr Geschlecht ebenfalls „ändern“ lassen, wenn ihre Eltern zustimmen. Falls die Eltern ablehnen, kann ein Richter die Zustimmung erteilen.
Der Gesetzesvorschlag sieht darüber hinaus ein Verbot von Therapien vor, die ungewollte gleichgeschlechtliche Neigungen ändern sollen. Er würde lesbischen Frauen Zugang zu künstlicher Befruchtung über das spanische Gesundheitssystem ermöglichen. Unverheiratete lesbische Paare sollen sich in den offiziellen Dokumenten als „biologische Mütter“ eintragen lassen können.
Das Gesetz sei ein Angriff auf die Gleichheit der Spanier und das Fürsorgerecht der Eltern, kritisierte die konservative Partei VOX. Ablehnung kommt auch von feministischer Seite. Ein Bündnis von etwa 50 feministischen Gruppen hat den Gesetzesvorschlag als „regressiv“ bezeichnet. Er müsse bekämpft werden, um den Schutz bestimmter Rechte gegen geschlechtsspezifische Unterdrückung nicht zu verlieren, heißt es in einer Stellungnahme.
© 2021 www.kath.net