5. März 2019 in Österreich
Bildungsminister in ZIB2 am Sonntag: Neues Fach "nicht als Konkurrenz zum Religionsunterricht, aber komplementär dazu" - Bischofskonferenz deponierte Zustimmung zu Plan bereits Mitte Jänner
Wien (kath.net/KAP) Ethikunterricht wird ab Herbst 2020 verpflichtend für Schüler eingeführt, die sich vom Religionsunterricht abmelden oder konfessionslos sind. Das kündigte Bildungsminister Heinz Faßmann am Sonntag in der ZIB2 an. Im Herbst 2020 soll das neue Fach in der AHS-Oberstufe und an Polytechnischen Schulen eingeführt werden, ab 2021 dann auch in den Berufsbildenden Schulen (HTL, HAK) und Berufsschulen.
Derzeit laufen an 211 Schulen Ethik-Schulversuche. Ihn wundere, warum die Einführung so lange gedauert habe, sagte Faßmann im ORF-Fernsehen. "Seit 20 Jahren diskutieren wir darüber", es habe eine parlamentarische Enquete gegeben, auch der Rechnungshof habe empfohlen, den Ethikunterricht in das Regelschulwesen zu übernehmen. Auf die Frage, warum dies nicht für alle Schüler gelten soll statt nur für solche, die keinen Religionsunterricht besuchen, verwies der Minister auf das Konkordat zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl. "Wenn Sie so wollen: Wir machen die Alternative zur Freistunde", so Faßmann wörtlich.
Statt zu bemängeln, dass der Ethikunterricht nicht alle Schüler erfasse, gelte es den nun nach 20 Jahren beschlossenen Schritt zu würdigen. Die normgebende Kraft der Kirchen in der Gesellschaft nehme ab, zugleich die religiöse Vielfalt zu - umso wichtiger sei "ein gemeinsames Fundament des Miteinander", wie Faßmann erklärte. "Nicht als Konkurrenz zum Religionsunterricht, aber komplementär dazu."
Das für einen flächendeckend angebotenen Ethikunterricht erforderliche zusätzliche Lehrpersonal will der Minister, wie er sagte, mithilfe einer ab Herbst angebotenen Zusatzausbildung für interessierte Pädagogen aufstellen. "Das wird sich ausgehen, um im Schuljahr 2020 rechtzeitig starten zu können", ein Lehrermangel sei aufgrund des großen Interesses, dieses Fach zu unterrichten, nicht zu erwarten.
Faßmann wird am Dienstag um 9.30 Uhr gemeinsam Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache an einer Pressekonferenz zum Ethikunterricht teilnehmen. Als Schauplatz kündigte das Bundeskanzleramt am Montag das BG/BRG Pichelmayergasse in Wien-Favoriten an, an dem Ethik bereits seit einigen Jahren im Schulversuch unterrichtet wird.
Bischofskonferenz unterstützt Faßmann-Plan
Bereits Mitte Jänner hatte die Österreichische Bischofskonferenz Unterstützung für die vom Bildungsminister damals schon angekündigte Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts für Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, geäußert. Deren Generalsekretär Peter Schipka begrüßte die Umsetzung dieses auch im Regierungsprogramm festgehaltenen Vorhabens, das schon seit zehn Jahren von der Bischofskonferenz vorgeschlagen wird. "Ethikunterricht ist ein Mehrwert gegenüber dem jetzt bestehenden schulischen Defizit, und der konfessionelle Religionsunterricht ist demgegenüber ein zusätzlicher Mehrwert, weil er immer schon ethische Fragen behandelt, ohne sich darin zu erschöpfen", erklärte Schipka am 15. Jänner gegenüber "Kathpress".
Im "Regierungsprogramm 2017-2022" ist von der Beibehaltung des konfessionellen Religionsunterrichts die Rede und einem "verpflichtenden Ethikunterricht für alle, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen".
Seit 1997 Schulversuche
Den Schulversuch Ethik gibt es an österreichischen Schulen seit 1997. Derzeit wird an 211 AHS-Oberstufen bzw. berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen (BMHS) Ethik als Pflichtgegenstand für Schüler angeboten, die keinen Religionsunterricht besuchen. Hintergrund für die seit den 1990er Jahren immer wieder geführte Diskussion um den Ethikunterricht ist die gesellschaftliche Entwicklung: In den vergangenen Jahrzehnten stieg der Anteil der Personen ohne Religionsbekenntnis ständig an - von vier Prozent im Jahr 1951 auf 17 Prozent 2017. Außerdem können auch Angehörige einer Religionsgemeinschaft vom Religionsunterricht abgemeldet werden - zunächst durch die Eltern, ab 14 Jahren können dies Schüler selbstständig auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Bekenntnislose und von Religion abgemeldete Schüler haben derzeit ohne Schulversuch eine Freistunde. An Schulen mit Schulversuch müssen sie dagegen verpflichtend am Ethikunterricht teilnehmen, was die Abmeldung vom Religionsunterricht tendenziell unattraktiver macht. Eine freiwillige Teilnahme von Bekenntnislosen am Religionsunterricht als Freigegenstand war bisher möglich und soll es auch bleiben.
Unterrichten kann das Fach derzeit wie auch künftig jeder Lehrer, der an einer Pädagogischen Hochschule (PH) eine entsprechende Zusatzausbildung gemacht hat. In der Praxis sind das bisher vielfach Religionslehrer.
Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
© 2019 www.kath.net